Gegenwärtig gelten keine Recyclingquoten für den Stoffstrom Altöl, weder auf deutscher, noch auf europäischer Ebene. In Deutschland werden ca. 80% des im Markt vorhandenen Altöls einem hochwertigen Recycling zugeführt. Auf Europäischer Ebene schaut dies gänzlich anders aus. Auch wenn Art. 21 der Abfallrahmenrichtlinie Vorgaben für die Sammlung, Getrennthaltung und Aufbereitung von gebrauchten Schmierstoffen macht, ist die Handhabung der Altölentsorgung in der Europäischen Union sehr unterschiedlich. Noch immer gibt es Mitgliedstaaten, in denen Altöl nicht recycelt wird und stattdessen in undurchschaubaren Verwendungen landet. Der Umwelt- und Klimaschutz erfordert jedoch, dass Altöle einem Recycling zugeführt werden. Hier sind Recyclingquoten ein sinnvolles Tool, um zu gewährleisten, dass gebrauchte Schmierstoffe fachgerecht entsorgt und aufbereitet werden.
Der europäische Verband der Altölbrache, die Groupement Européen de l’Industrie de la Régénération (GEIR) setzt sich daher auf europäischer Ebene für einheitliche Recyclingquoten für Altöl ein. Leider wurden dazu keine verbindlichen Aufbereitungsquoten in die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie aufgenommen, obwohl dies das Altölrecycling europaweit stärken und der Nachhaltigleit nützen würde. Die Festlegung von Zielen für die Altölaufbereitung auf EU-Ebene ist eine wichtige Säule, um die Ziele des Green Deal zu erreichen und zum Klimaziel beizutragen, die Netto-THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren und eine strategische Autonomie der EU zu erreichen. Der BVA setzt sich zusammen mit seinem europäischen Verband daher weiterhin für die Aufnahme verbindlicher Recyclingquoten in die Abfallrahmenrichtlinie ein.