Bundesverband Altöl e.V.

Grundsätze

Jede moderne Industriegesellschaft ist von Mineralölprodukten abhängig. Sie werden für die vielfältigen Anforderungen der Maschinen benötigt, sei es als Treibstoff, zur Wärmeerzeugung in Fabriken, als Schmierstoff für die Produktionsprozesse selbst oder für den Betrieb der Maschine. Ohne Schmierstoffe in den Sorten Motorenöle, Getriebeöle, Hydrauliköle, Elektroisolieröle, Maschinenöle, Prozessöle oder Metallbearbeitungsöle wäre die moderne Industrie, der Verkehr und das Handwerk nicht mehr denkbar. Schmierstoffe sind aber nicht unbegrenzt einsetzbar. Sie verändern ihre Eigenschaften mit dem zunehmenden Eintrag von Wasser, Sedimenten, Oxydationsrückständen u.v.a.m. Je nach Anwendung und Sorte müssen sie gegen frische Öle gewechselt werden. Sie fallen als Altöl an.

Altöl ist in ein gefährlicher Abfall, der keinesfalls in Oberflächenwasser, Grundwasser oder die Kanalisationen eingeleitet werden darf. Das gleiche gilt für den Erdboden. Auch die unsachgerechte Verwendung von Altöl z.B. als Brennstoff oder z.B. als Holzanstrich sind aus Gründen des Umweltschutzes verboten. Altöle sind Abfälle, die aus Gründen ihrer Umweltgefährlichkeit nicht mit anderen Abfällen vermischt und auch nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen, sondern nur an die dafür durch die zuständigen Behörden zugelassenen Unternehmen. Für private Endverbraucher besteht die Möglichkeit, Altöle bei seinem Schmierstoffhändler kostenlos abzugeben. Er ist gemäß § 8 Altölverordnung verpflichtet, eine Annahmestelle für gebrauchte Öle einzurichten oder nachzuweisen.

Die Altölbranche sammelt in ganz Deutschland Altöl mit einer Sammelquote von ca. 100 % von allen gewerblichen Altölbesitzern und übernimmt die oben beschriebene wichtige Umweltschutzaufgaben. Das gesammelte Öl wird zu neuen Schmierstoffen und weiteren Koppelprodukten aufbereitet. Trafoöle und Metallbearbeitungsöle werden für die Wiederverwendung behandelt. Darüber hinaus werden nicht aufbereitbare Altöle, Öl- Wassergemische und Emulsionen entwässert, zu Brennstoffen verarbeitet oder zur sonstigen Verwertung vorbereitet. Die Branche leistet damit einen großen Beitrag für die Erfüllung der Herstellerverantwortung der Schmierstoffindustrie und für den Umweltschutz (Wasser, Boden, Luft). Die hochwertigste Verwertung des Altöls erfolgt in Altölraffinerien (Zweitraffinerien) durch Aufbereitung zu Basisöl. Mittels moderner und weltweit patentierter Raffinerieverfahren werden alle Stör- und Schadstoffe aus dem Altöl entfernt und so wertvolle Basisöle als Grundstoff für neue Schmierstoffe gewonnen. Unter Zugabe von Additiven werden Schmierstoffe entsprechend dem deutschen Schmierstoffverzeichnis hergestellt. Der Hauptvorteil der Altölaufbereitung liegt in der Einsparung von Energie und Rohöl gegenüber der Primärindustrie. Die Einsparung bei Energie beträgt ca. 50 % und ermöglicht so auch die Verringerung von CO2- Emissionen.

Der Bundesverband Altöl e.V. (BVA) ist der Verband der deutschen Altölraffinerien und Altölsammler sowie Unternehmen im Umfeld der Branche. Der BVA verfolgt das Ziel möglichst alle aufbereitbaren Altöle zu neuen Basisölen aufzubereiten und somit den Schmierölkreislauf zu schließen. Er unterstützt die Unternehmen durch Information und gemeinsame Meinungsbildung über aktuelle Themen bis hin zu Trends zur Steigerung der Produktqualität und zur Aufnahme weiterer Altölsorten in die Kreislaufwirtschaft durch neue Raffinerieverfahren. Der BVA unterhält enge Beziehungen zu Bundesministerien, Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie den Bundesländern. Der BVA ist Mitglied des Bundesverbandes mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. (UNITI) und der Europäischen Union der unabhängigen Schmierstoffhersteller (UEIL) mit der Sektion der Europäischen Altölraffinerien (GEIR).

Ungelöste Fragen

Leider ist der Aufbereitungsvorrang (Altölrecycling) aller geeigneten Altöle noch nicht in allen EU- Mitgliedsländer sicher gestellt. Immer noch werden in vielen Ländern aufbereitbare Altöle als Abfall verbrannt, zu Brennstoffen verarbeitet oder auf andere Weise verwertet, auch in Deutschland.
In Deutschland ist zwar mit der Altölverordnung die rechtliche Grundlage für den Aufbereitungsvorrang gegeben, eine strikte Umsetzung des Aufbereitungsvorrangs zur Lösung der Altölversorgungsprobleme der Raffinerien wird aber nicht in allen Bundesländern durchgesetzt. Auch mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Abfälle in deutsches Recht sind noch nicht alle Probleme gelöst. Das neue KrWG hat die Anforderungen der Richtlinie bezogen auf das Recycling (Abfallhierarchie) und auf den Artikel 21- Altöl- aus Sicht des BVA noch nicht gelöst.
Hier gibt es noch dringenden Nachholbedarf, damit die Beiträge der Altölaufbereitung für den Klimaschutz und die Ressourcenschonung auf die Größenordnung gehoben werden kann, die entsprechend dem vorhandenen Altöl möglich ist.