Bundesverband Altöl e.V.

Gesetzesgrundlage

Seit 1987 gibt es die Altölverordnung, die diverse Vorgaben für die Sammlung, Getrennthaltung und Aufbereitung macht. Zudem enthält sie Vorschriften für die Abgabe von Schmierstoffen an Endverbraucher. Die Verordnung wurde 2002 und 2020 novelliert, um an die Anforderungen der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie angepasst zu werden.

Die aktuelle Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2091) geändert worden ist, können Sie hier erhalten.

Die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR) erhalten Sie hier. Für Altöl ist darin insbesondere Art. 21 maßgeblich.