Bundesverband Altöl e.V.

Mitgliedsantrag




    Mitglied als:


    ordentliches Mitglied (Raffinerie)ordentliches Mitglied (Sammlung/ Handel)Unternehmen, das nicht direkt im Altölgeschäft tätig istFördermitglied (nicht stimmberechtigt)

    Beitragsordnung

    ( Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.6.01/ 6.6.02)
    1. ordentliches Mitglied: Der Mitgliedsbeitrag wird in Abhängigkeit vom Umsatz des Unternehmens entsprechend der Umsatztabelle erhoben.
    2. Die Raffinerien zahlen einen Mindestbeitrag von 5 000,00 €.
    3. Unternehmen, die nicht direkt im Altölgeschäft tätig sind, zahlen den hälftigen Beitragssatz der Umsatztabelle.
    4. Fördermitglieder zahlen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einen durch den Vorstand festgelegten Betrag. Er wird mit dem Mitglied abgestimmt.
    Umsatz in Mio. €Beitrag in €
    1.bis 0,30300
    2.bis 0,50500
    3.bis 1.50750
    4.bis 2,501.000
    5.bis 3,751.500
    6.bis 5,002.000
    7.bis 7,503.000
    8.bis 10,004.000
    9.bis 15,007.500
    10.über 15,0010.000