Bundesverband Altöl e.V.

Altöl

Öl ist der Schmierstoff unserer Wirtschaft. Keine industrielle Branche kommt ohne hochwertige Öle und Schmierstoffe aus. Bei der Verwendung entstehen Wassereinträge und Verunreinigungen, die mithilfe hochwertiger Aufbereitungstechnologien beseitigt werden können.

Definition

Altöle im Sinne der Altölverordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen, vgl. § 1a AltölVO.

Entstehung

Altöle fallen beim Gebrauch von Schmierstoffen an. Schmierstoffe werden zur Schmierung eingesetzt und dienen zur Verringerung von Reibung und Verschleiß sowie zur Kühlung, Schwingungsdämpfung, Dichtwirkung und dem Korrosionsschutz. Schmierstoffe sind dabei verschiedenen Einflüssen ausgesetzt, die ihre Eigenschaften verändern:  Motor- und Maschinenöle reichern sich mit Wasser, anderen Schmier- und Betriebsstoffen sowie Fremdstoffen wie Aschen oder Metallabrieb an. Enthaltene Additive, die dem Schmierstoff bestimmte Eigenschaften verleihen im Hinblick auf Faktoren wie etwa Verschleiß, Reibung, Viskosität, Korrosion, Alterung oder Schaumentstehung, werden sukzessive verbraucht. In Verbrennungsmotoren sammeln sich Kraftstoffreste, Ruß und Aschen im Öl und werden von Additiven in der Schwebe gehalten. Durch thermische Belastungen entstehen neue und ggfs. auch giftige Verbindungen wie Dioxine. Aus diesen Gründen verlieren Schmierstoffe mit der Zeit ihre Schmiereigenschaften und müssen durch neue Schmierstoffe ersetzt werden. Die verbrauchten Öle stellen jedoch eine wichtige Ressource dar, da aus ihnen neue Schmierstoffe hergestellt werden können. Die größten Mengen stellen dabei gebrauchte Motorenöle (ca. 114.000 t/a), gebrauchte Getriebeöle (KFZ+ATF+Industrie: ca. 90.000 t/a) und gebrauchte Hydrauliköle (ca. 64.000 t/a) dar.

Entsorgung

Die Entsorgung von Altöl wird durch die Altölverordnung geregelt, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2091) geändert worden ist. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe müssen Altöle grundsätzlich aufbereitet, d.h. recycelt werden, § 2 S. 2 AltölV. Das heißt, dass Altöle gesondert zu sammeln und einer Aufbereitung zuzuführen sind. Verbraucher können angefallenes Altöl kostenlos dort abgeben, wo sie ein frisches Motorenöl für den Ölwechsel erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn ein Motorenöl online erworben wurde. Alternativ kann Altöl auf dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. In keinem Fall darf Altöl über den Hausmüll oder das Abwasser entsorgt werden. Hier drohen saftige Strafen und der Schaden für die Umwelt ist enorm: Ein Liter Altöl kann bis zu eine Million Liter Trinkwasser verschmutzen.

Zur Gewährleistung einer hochwertigen Aufbereitung ist es bei der Sammlung von Altöl verboten, dieses mit anderen Abfällen zu vermischen. Zudem sollten auch Öle unterschiedlicher Sammelkategorien nicht miteinander vermengt werden.