Verbändestellungnahme gegen Akkreditierungserfordernis in Altöl-VO

Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 bei der Novellierung der Altölverordnung vorgeschlagen, eine Akkreditierungspflicht für betriebseigene Untersuchungslaboratorien nach DIN EN ISO 17025:2018 einzuführen. Um die neue Akkreditierungspflicht zu leisten, müssen die Altölraffineure allerdings unerwartete und umfassende Mehrausgaben tätigen. Diese finanziellen Belastungen sind aus unserer Sicht unverhältnismäßig hoch. Überdies wurde bei der Novellierung der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft vom Gesetzgeber als nur geringfügig eingestuft.

Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit dem BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. und dem bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. gegen ein solches Akkreditierungserfordernis gewandt. Die Stellungnahme können Sie hier einsehen.