Bundestag lehnt allgemeines Akkreditierungserfordenis ab

Heute hat der Bundestag in seiner 170. Sitzung über einen Änderungsantrag des Bundesrates über die Einführung eines allgemeinen Akkreditierungserfordernisses nach DIN EN ISO 17025:2018 entschieden und diesem Änderungsantrag nur unter der Bedingung zugestimmt, dass Betriebslabore weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Leistungsfähigkeit durch die Teilnahme an Ringversuchen und ohne eine entsprechende aufwändige und kostspielige Akkreditierung nachzuweisen.

BVA-Präsident Dr. Detlev Bruhnke dazu: „Der BVA Bundesverband Altöl e. V. begrüßt ausdrücklich, dass der Bundestag den Vorschlag des Bundesrates, eine allgemeinen Akkreditierungspflicht für alle altölaufbereitenden Betriebe einzuführen, nicht angenommen und stattdessen eine Ausnahme für Betriebslabore eingefügt hat. Damit ist der Branche eine extrem kostspielige Auflage erspart geblieben, die unter keinen Gesichtspunkten einen Mehrwert mit sich gebracht hätte. Das Parlament hat somit Verhältnismäßigkeit und Augenmaß walten lassen, welches wir als Grundpfeiler einer nachhaltigen Umweltgesetzgebung sehr begrüßen. Nun liegt es am Bundesrat, diesen konstruktiven Vorschlag anzunehmen.“

Der Entscheidung des Bundestages war eine Empfehlung des Umweltausschusses vorausgegangen, die vor einem Entsorgungsnotstand gewarnt hatte.