Durchführungsbeschluss zur Ermittlung und Dokumentation der Abfallströme in den Mitgliedsstaaten

Auf europäischer Ebene ist im letzten Monat ein Durchführungsbeschluss von der Kommission zur Ermittlung und Dokumentation der Abfallströme in den Mitgliedsstaaten veröffentlicht worden. Dieser enthält in Anhang VI auch Vorgaben zur Berichterstattung der Altölströme. Auf diese Weise möchte die Kommission einen besseren Überblick über den Verbleib des Altöls in den Mitgliedstaaten erlangen.

Den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1004 der Kommission vom 7. Juni 2019 zur Festlegung der Vorschriften für die Berechnung, die Prüfung und die Übermittlung von Daten über Abfälle gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses C(2012) 2384 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 4114) (Text von Bedeutung für den EWR.) finden Sie hier.