Industriebetriebe müssen jährlich Informationen über ihre Schadstofffreisetzungen in Luft, Wasser und Boden sowie über die Verbringung des Abwassers und des Abfalls außerhalb des Standortes den zuständigen Länderbehörden melden, wenn der Grenzwert von 2t für gefährliche Stoffe überschritten wird.
Die Emissions- und Verbringungsdaten im PRTR-Bericht für das Jahr 2023 sind bis zum 30.04.2024 zu erfassen. Dafür gibt es nun eine neue Webseite: https://bube-portal.de/
Ein aufschlussreiches FAQ des LANUV NRW finden Sie hier.