Abfallrechtliche Nachweisführung – Handhabung der Übernahmescheine angesichts der Entwicklungen um COVID 19: Übergangsweise Verzicht auf Unterschriften
Im Zusammenhang mit einer Eindämmung des Corona-Virus haben diverse Landesbehörden Regelungen erlassen, um ein mögliches Infektionsrisiko durch den normalerweise erforderlichen Austausch von Dokumenten und das Einholen von Unterschriften im Rahmen der Nachweisführung gemäß Nachweisverordnung (NachwV) zu reduzieren. Sie können die Erlasse im Original im internen Mitgliederbereich des BVA abrufen.